Was bezahlt die Vollkasko-Autoversicherung?

Selbstverständlich ist jedem Autofahrer das Wort „Vollkasko“ ein Begriff. Doch was damit eigentlich genau abgedeckt ist; da stehen die meisten dann doch vor einem Rätsel. Und oftmals wird im Schadenfall zu Hause erst einmal der entsprechende Ordner aus dem Schrank geholt, und nachgelesen. Normalerweise übernimmt die Vollkasko auch die Schäden, die am eigenen Wagen entstehen, wenn man selbst Schuld ist.

Zudem kommen Schäden, die durch unbekannte Dritte zustande kommen, und die nicht die Teilkasko übernimmt; beispielsweise Fahrerflucht. Außerdem ist es gut zu wissen, dass in der Vollkasko auch immer die Teilkasko enthalten ist. Doch auch wenn sich dieses noch so gut anhört; es existieren Ausnahmen.

Kommen Unfälle durch einen Fahrzeugmangel zustande, oder durch grobe Fahrlässigkeit, z. B. Trunkenheit am Steuer, erlischt der Vollkasko Schutz ganz oder teilweise. Sind sämtliche Bedenken ausgelöscht, werden die Reparaturkosten bezahlt. Oder im Falle eines Totalschadens bekommt man die Kosten ausbezahlt, die für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Wagens anfallen würden.

Dies betrifft sogar auch einmal einen Neuwagen; hier wird die Vollkasko innerhalb der ersten sechs Monte den kompletten Preis für einen Neuwagen ausbezahlen. Doch hierbei gibt es Unterschiede; manche Versicherungsgesellschaften haben diesen Zeitraum sogar bis auf zwei Jahre erweitert. Zudem werden bei der Vollkasko ebenfalls die Folgeschäden eines Marderbisses abgedeckt, o. ä. Hier lohnt es sich, genauer nach zu fragen.

Gleich, ob man eine günstige, oder eine teure Autoversicherung mit Vollkasko besitzt. Denn auch die günstigen Autoversicherung können gute Leistungen erbringen, und sind nicht immer so schlecht wie ihr Ruf. Daran sollte beim Abschluss eines Antrages auch gedacht werden.

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