Sofortkredit


Sofortkredite zeichnen - sich wie der Begriff schon vermuten lässt – dadurch aus, dass sie sofort zur Verfügung stehen, sollte der Antrag auf einen Sofortkredit bewilligt werden.

Es fallen einem augenblicklich einige Dinge ein, für die man so schnell wie möglich eine beträchtliche finanzielle Unterstützung braucht. Sei es zur Einrichtung der Wohnung mit neuen Möbeln oder beim Autokauf, ein Sofortkredit ist in den meisten Fällen das erste Mittel der Wahl.

Man schließt in jedem Falle einen Vertrag für einen Sofortkredit mit der jeweiligen Bank ab.

Von diesem Vertrag hat man jedoch innerhalb von zwei Wochen das Recht zurück zu treten.

In den meisten Fällen muss diese Rücktrittserklärung schriftlich bei der Bank vorgelegt werden.

Hat schon eine Teil- oder Vollauszahlung des Sofortkredits statt gefunden, muss bei Vertragsrücktritt der ausgezahlte Betrag 1:1 innerhalb einer von der Bank festgelegten Frist zurückgezahlt werden.

Wie bei fast jedem Kredit hat man auch beim Sofortkredit die Möglichkeit, den entsprechenden Betrag zu versichern. Diese Versicherung beinhaltet den Schutz im Falle eines plötzlichen Ablebens, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. So hat man bei besagten Ereignissen die Sicherheit der Rückzahlung des Sofortkredits. In der Regel übernimmt dies die so genannte Kreditlebensversicherung. Man entscheidet bei Beantragung des Sofortkredites über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Dabei kann man individuell auswählen, welche und wie viele Schadensfälle von der Versicherung gedeckt werden sollen. Bei Rückzahlungsproblemen kann man sich in der Regel direkt an das Geldinstitut wenden. Dieses bietet meist mehrere Möglichkeiten zur Lösung der finanziellen Probleme an. Man erhält beispielsweise die Möglichkeit Ratenzahlungen für den Sofortkredit auszusetzen und sie am Laufzeitende mit Verzugszinsen zurück zu zahlen.